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09.11.23 –
Pressemitteilung | 09.11.2023
Heute sollen die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission zum Naturschutzgesetz abgeschlossen werden. Die Verhandlungen beginnen um 14 Uhr, die Endzeit ist offen. Der Umweltausschuss wird voraussichtlich am 29. November über das Ergebnis der Verhandlungen abstimmen, die abschließende Abstimmung im Plenum ist für Anfang 2024 geplant.
Jutta Paulus , Schattenberichterstatterin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:
„Eine intakte Natur ist die Grundlage für die Artenvielfalt, für die Ernährungssicherheit und für die Lebensgrundlage unserer Landwirte. Die größten Bedrohungen für die Landwirtschaft und Lebensgrundlagen sind der Klimawandel, Dürren, Brände und Überschwemmungen, das dramatische Artensterben und die Zerstörung der Natur.“ Wir Die Grünen/EFA appellieren an alle Fraktionen, sich heute zusammenzureißen und sich auf ein tragfähiges Verhandlungsergebnis zu einigen. Das Europäische Parlament darf nicht noch weiter hinter den Vorschlag der Europäischen Kommission und die Position des Rates zurückfallen. Der Green Deal muss der Maßstab bleiben.
Die EU muss die internationalen Verpflichtungen erfüllen, die sie auf der UN-Biodiversitätskonferenz und der UN-Klimakonferenz versprochen hat. Angesichts der bevorstehenden UN-Klimakonferenz in Dubai wäre es ein desaströses Signal, wenn die EU ihre eigenen Vereinbarungen nicht einhält.“
Für die letzte Verhandlungsrunde fordern die Grünen/EFA:
Hintergrund
Die Verhandlungen über das Naturschutzgesetz begannen im Juli. Bevor der Standpunkt des Europäischen Parlaments mit knapper Mehrheit angenommen wurde, organisierte die EVP eine große Kampagne gegen das geplante Gesetz, verbündete sich mit der extremen Rechten und stimmte im Plenum dagegen.
Das Naturschutzgesetz ist Teil des Green Deal und der EU-Biodiversitätsstrategie und das erste große Naturschutzgesetz seit über 20 Jahren. Das Gesetz ist Voraussetzung für die Erreichung der Klima- und Artenschutzziele der EU. Es soll der klima- und ökologisch bedingten Degradation landwirtschaftlicher Böden und Ökosysteme entgegenwirken, das fortschreitende Aussterben einheimischer Arten verlangsamen und in Zukunft ausreichende Erträge für Landwirte und bezahlbare Lebensmittel für Verbraucher gewährleisten. Nach Angaben des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) müssen 30–50 % der kohlenstoffreichen Ökosysteme wie Moore und Wälder wiederhergestellt werden, um die globale Erwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen.
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